Urteil: Statt zu helfen wurde sterbender Motorradfahrer gefilmt | Motorrad Nachrichten

By @motorrad1/20/2018deutsch

Statt zu helfen wurde das Handy gezückt und der sterbende Motorradfahrer gefilmt, jetzt wurde ein Urteil gesprochen
In der Nähe von Ulm, auf der B19 zwischen Heidenheim und Mergelstetten hatte ein 29-jähriger Motorradfahrer im September 2017 einen Unfall. Nach einem Überholmanöver kam das Motorrad ins schleudern und prallte gegen die Leitplanke und eine Straßenlaterne.
Ein damals 27-jähriger Fahradfahrer kam an die Stelle, zückte sein Handy und filmte den im sterben liegenden Motorradfahrer und die Ersthelfer, die sich um ihn kümmerten. Auch als die Rettungskräfte eintrafen filmte er weiter und stoppte das auch nicht als er von ihnen zur Rede gestellt wurde. Erst nach mehrfacher Aufforderung stoppte er die Aufnahme und fuhr er mit dem Fahrrad fort.
Die Polizei leitete eine Fahndung gegen ihn ein. Grund, unterlassene Hilfeleistung und Behinderung der Rettungskräfte. Der Fahradfahrer stellte sich später der Polizei. Jetzt wurde das Urteil gegen ihn rechtskräftig.
In den Medien wurde mit höchster Empörung berichtet. Meist war nur zu lesen, dass er keine erste Hilfe leistete und die Rettungskräfte behinderte, was die Stimmung entsprechend anheizte.
Wie gerade beschrieben entspricht das aber nicht ganz der Wahrheit, denn es waren schon Ersthelfer bei dem Unfallopfer und die „Behinderung der Rettungskräfte“ bestand nur darin, dass er gefilmt hat.
Keine Frage, eine solche Sache sollte man nicht filmen und das Verhalten war mehr als anstandslos und unmenschlich. Kann man in diesem Fall aber von unterlassener Hilfeleistung sprechen? Wenn das Unfallopfer schon versorgt wird, wäre es ja auch nicht hilfreich alle weg zu drängen damit man selbst überhaupt helfen kann, oder wie seht ihr das? Kann man das Filmen der Rettungskräfte als eine Behinderung ansehen? Er stand ihnen nicht im Weg, sondern filmte sie.
Ohne Frage war es ethisch falsch das Geschehen zu filmen. Auch rechtlich ist es nicht erlaubt eine hilflose Person zu filmen oder zu fotografieren. War es aber unterlassene Hilfeleistung und Behinderung der Rettungskräfte?
Er wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Da er weitgehend mittellos ist, entspricht das in diesem Fall einer Strafe von 900 €.
Laut Strafgesetz kann das zur Schau stellen einer hilflosen Person und das behindern von Einsatzkräften mit bis zu zwei Jahre Haft bestraft werden.

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▬ Rechtlicher Hinweis:
Die im Video getätigten Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und entbinden nicht davon sich selbst bei einem Anwalt oder einer anderen Rechtshilfe beraten zu lassen. Da sich Gesetze oder Regeln ständig ändern, kann eine Aktualität nicht gewährleistet werden. Es ist auch möglich, dass sich Fehler eingeschlichen haben oder etwas falsch verstanden oder ausgedrückt wurde. Ich versuche aber immer nach bestem Wissen und Gewissen zu recherchieren und dies dementsprechend in das Video zu übertragen.
Die gezeigten Videosequenzen könnten ein Fehlverhalten im Straßenverkehr zeigen oder wurden evtl. von entsprechend geschulten Personen in einem abgesperrten oder abgesicherten Bereich aufgenommen (auch wenn dies dem Videomaterial nicht direkt angesehen werden kann) Bitte nicht nachmachen!


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